Die Neuordnung der „Ableitbedingungen“, also § 19 BImSchV, wurde bekanntermaßen im Bundesrat noch im vergangenen Jahr beschlossen. Umstritten war die Umsetzung, gerade auch für den Neubau. Nach Beschluss treten Neuregelungen ordnungsgemäß im darauffolgenden Quartal in Kraft. Ab 1. Januar 2022 gelten also prinzipiell die neuen Regeln. Aufgrund der Situation am Markt durch Corona und durch längere Lieferzeiten konnten aber bereits geplante Projekte nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Die Verbände der Branche, darunter auch die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft EFA, stimmten sich zeitnah ab und hatten auf Länderebene um Aufschub der Neuordnung gebeten. Dies wurde von den Bundesländern inzwischen bewertet. Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von KACHELOFEN & KAMIN.